Der Vertragspartner haftet gemäss § 8.3 der allg. Geschäftsbedingungen für die Hotellerie 2006 (AGBH 2006) dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners, Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.